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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Walking Ads UG (haftungsbeschränkt) i. G., Wermuthweg 5, 12353 Berlin (nachfolgend „WALKING ADS“)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über mobile Werbeleistungen zwischen WALKING ADS und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
  2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn WALKING ADS ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das gilt auch, wenn WALKING ADS in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Darstellungen und Preise auf der Website sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinn.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein schriftliches Angebot von WALKING ADS in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder WALKING ADS einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.
  3. Angebote von WALKING ADS gelten 14 Tage ab Datum, sofern im Angebot nichts anderes steht.

§ 3 Leistungen

  1. WALKING ADS zeigt die Werbung des Kunden auf mobilen, am Körper getragenen Bildschirmen. Umfang, Einsatzgebiet, Zeitraum, Einsatzzeiten und Anzahl der Werbeträger ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. Gestaltet WALKING ADS den Werbespot, gehören bis zu zwei Korrekturschleifen zum Leistungsumfang, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  3. WALKING ADS darf zur Durchführung qualifizierte Dritte einsetzen, insbesondere Promotion-Agenturen und deren Personal.
  4. Die konkrete Laufroute innerhalb des vereinbarten Einsatzgebiets bestimmt WALKING ADS nach Passantenaufkommen, Wetter, behördlichen Auflagen und Sicherheit. Geringfügige Abweichungen von geplanten Routen oder Zeiten bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
  5. Nach jeder Aktion erhält der Kunde einen Bericht mit den Einsatzzeiten, Routen und der Zahl der QR-Code-Scans, sofern ein von WALKING ADS bereitgestellter QR-Code genutzt wird. Ein bestimmter Werbeerfolg, eine bestimmte Zahl an Kontakten, Scans oder Gutscheineinlösungen oder ein bestimmter Umsatz ist nicht geschuldet.

§ 4 Genehmigungen und Einsatzorte

  1. Für Einsätze im öffentlichen Straßenraum holt WALKING ADS die erforderlichen Erlaubnisse ein. Die Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass die Behörde die Erlaubnis erteilt. Behördliche Auflagen (z. B. zu Straßen, Uhrzeiten oder Ton) gehen der Planung vor.
  2. Für Einsätze auf Privatgelände, zum Beispiel auf dem Vorplatz oder Parkplatz des Kunden, auf Messen oder bei Veranstaltungen, sorgt der Kunde für die Zustimmung des Eigentümers, Betreibers oder Veranstalters, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gebühren Dritter für Promotion auf dem Gelände (z. B. Messegebühren) trägt der Kunde.
  3. Bahnhöfe, Verkehrsmittel, Einkaufszentren und öffentliche Grünanlagen gehören nur zum Einsatzgebiet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und die nötige Erlaubnis vorliegt.

§ 5 Werbeinhalte und Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde liefert die Werbemittel (z. B. Logo, Angebot, Texte, Bilder, Videos) rechtzeitig, spätestens 5 Werktage vor dem ersten Einsatz, in dem vereinbarten Format. Verzögert sich die Lieferung, verschiebt sich der Einsatz entsprechend.
  2. Der Kunde ist für den Inhalt seiner Werbung und der über QR-Codes verlinkten Websites allein verantwortlich. Er sichert zu, dass er alle erforderlichen Rechte an den Werbemitteln besitzt (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechte) und dass die Werbung geltendes Recht einhält, insbesondere das Wettbewerbsrecht, die Preisangabenverordnung (z. B. Grundpreise) und den Jugendschutz. Verlinkte Websites müssen ein Impressum und eine Datenschutzerklärung haben.
  3. Der Kunde stellt WALKING ADS von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen des Inhalts seiner Werbung oder der verlinkten Websites geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung und behördlicher Bußgelder, soweit sie auf dem Werbeinhalt beruhen.
  4. Nicht zulässig ist Werbung für Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse, Glücksspiel und Sportwetten, politische Parteien und Kampagnen sowie Werbung mit sexualisierten, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder irreführenden Inhalten. Werbung für Alkohol und Arzneimittel ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.
  5. WALKING ADS darf Werbemittel ablehnen oder die Ausstrahlung beenden, wenn sie gegen diese Regeln, gegen Gesetze oder behördliche Auflagen verstoßen oder dies ernsthaft zu befürchten ist. WALKING ADS ist zu einer rechtlichen Prüfung der Werbung nicht verpflichtet. Muss ein Einsatz aus einem dieser Gründe entfallen, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, sofern der Kunde nicht rechtzeitig ein zulässiges Ersatzmotiv liefert.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Einzelaktionen werden nach der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. Monatliche Pakete werden jeweils zu Beginn des Leistungsmonats berechnet.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. WALKING ADS kann bei Neukunden eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). WALKING ADS darf weitere Einsätze bis zum Ausgleich offener Rechnungen zurückstellen.

§ 7 Verschiebung und Stornierung durch den Kunden

  1. Der Kunde kann einen bestätigten Einsatz in Textform stornieren. Bis 14 Tage vor dem Einsatztag ist die Stornierung kostenfrei. Danach berechnet WALKING ADS pauschal 50 % der vereinbarten Vergütung für den betroffenen Einsatz, ab 3 Tagen vor dem Einsatztag 80 %.
  2. Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere die Gestaltung des Werbespots, und nachweislich entstandene, nicht stornierbare Kosten Dritter werden in jedem Fall vergütet.
  3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass WALKING ADS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Eine Verschiebung ist bis 7 Tage vor dem Einsatztag einmalig kostenfrei möglich, sofern WALKING ADS einen Ersatztermin anbieten kann.

§ 8 Wetter, höhere Gewalt und behördliche Untersagung

  1. Bei Unwetter, extremer Hitze oder Kälte, Gefahr für Personen oder Geräte, behördlicher Untersagung, Streik oder anderen Ereignissen, die WALKING ADS nicht zu vertreten hat, kann WALKING ADS einen Einsatz unterbrechen, kürzen oder verschieben.
  2. WALKING ADS bietet dem Kunden in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatztermin an. Ist ein Ersatztermin innerhalb von 4 Wochen nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, wird die Vergütung für den ausgefallenen Teil anteilig erstattet oder gutgeschrieben. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 9 Laufzeit monatlicher Pakete

  1. Monatliche Pakete laufen für die im Angebot genannte Mindestlaufzeit, mindestens einen Kalendermonat. Danach verlängern sie sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde räumt WALKING ADS für die Dauer des Vertrags die zur Durchführung erforderlichen Rechte an den Werbemitteln ein, insbesondere zur Bearbeitung für das Bildschirmformat und zur öffentlichen Wiedergabe.
  2. Von WALKING ADS gestaltete Werbespots darf der Kunde nach vollständiger Zahlung für eigene Werbezwecke nutzen. Weitere Rechte, insbesondere an Vorlagen und Designs von WALKING ADS, werden nicht übertragen.
  3. WALKING ADS darf Fotos und Videos vom Einsatz anfertigen und dem Kunden zur Verfügung stellen. WALKING ADS darf den Kunden und Fotos des Einsatzes als Referenz nennen und zeigen, sofern der Kunde nicht widerspricht. Passanten werden dabei nicht erkennbar abgebildet.

§ 11 Haftung

  1. WALKING ADS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet WALKING ADS nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung des betroffenen Auftrags.
  3. Die Haftung für entgangenen Gewinn und ausgebliebenen Werbeerfolg ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von WALKING ADS.

§ 12 Mängel

  1. Der Kunde teilt offensichtliche Mängel einer Leistung, etwa einen fehlerhaft angezeigten Spot, unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Erhalt des Berichts, in Textform mit.
  2. WALKING ADS hat das Recht zur Nacherfüllung, insbesondere durch einen kostenlosen Ersatzeinsatz im entsprechenden Umfang.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Preise und Kampagnenplanungen, vertraulich.
  2. Die Bildschirme von WALKING ADS enthalten keine Kameras. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf den über QR-Codes verlinkten Websites ist der Kunde verantwortlich.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026